Häuser brauchen einen Energieausweis

Die Energieeinsparverordnung 2007 wurde 2009 mit der EnEV 2009 verschärft; für 2012 sind noch höhere Wärmedämmstandards für Wohn- und Nichtwohngebäude zu erwarten. Bei Verkauf oder Vermietung ist dem Erwerber bzw. Mieter auf Verlangen ein Energieausweis vorzulegen ist. Dabei wird zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis unterschieden:

  • Der verbrauchsorientierte Energieausweis beurteilt ein Gebäude lediglich nach seinem Heizungsenergieverbrauch (der letzten 3 Jahre) im Verhältnis zu seiner Gebäudehülle. Der Eigentümer erhält dann einen genormten Energieausweis, der mit dem spezifischen Heizenergieverbrauch (in kWh/m².a), eingeordnet in eine Farbskala optische Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes liefert.
  • Der bedarfsorientierte Energieausweis geht deutlich weiter als der verbrauchsorientierte: Hier wird genau nachgerechnet und der Auftraggeber wird hinsichtlich bau- und betriebstechnischer energetischer Verbesserungen beraten. Basis sind die Ausführungspläne des Gebäudes und die Unterlagen des damaligen Bauantrags. Eine zusätzliche ausführliche Begehung, die zwischenzeitlich erfolgte technische Änderungen erfasst, ist unumgänglich. Auf der Grundlage der Berechnungsergebnisse werden dem Auftraggeber Empfehlungen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes sowie der Wärmeerzeugung und Wärmeverteilung an die Hand gegeben, d. h., es werden einige Energieeinsparmaßnahmen pauschaliert aufgezeigt.

Die ausführliche Gebäudeenergieberatung ist die bessere Alternative!

Was Energieausweise nicht leisten können (es sei denn, sie ergeben sich als „Abfallprodukte“ einer ausführlichen Energieberatung) sind konkrete wirtschaftliche Daten für eine Energieeinsparmaßnahme: Was kostet diese in welcher Qualität, was spart sie ein, wann amortisiert sie sich. Dieses kann nur eine ausführliche Energieberatung, bspw. in Form der Vor-Ort-Beratung nach BAFA-Richtlinie leisten. Der Auftraggeber erhält einen detaillierten Energiebericht, der neben einer genauen Analyse der vorhandenen Bausubstanz dem Auftraggeber verschiedene sinnvolle Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete aufzeigt und diese mit wirtschaftlichen Bewertungen (Kosten-Nutzen-Amortisation) verbindet. Eine solche ausführliche Energieberatung ist dann eine geeignete Grundlage für eine Sanierungsentscheidung bzw. für eine Sanierungsplanung. Die Vor-Ort-Beratung nach BAFA-Richtlinie wird seitens der BAFA mit bis zu 50 % der Beratungskosten bezuschusst, eine lohnende Sache. Wir beraten Sie gern!